Vermessungsleistungen für Ihr Bauvorhaben

Informationen für private Bauherren

Bauvorhaben Einfamilienhaus – Vermessungsleistungen

Im Zuge der Errichtung eines Einfamilienhauses sind im Laufe des Bauvorhabens verschiedene Vermessungsleistungen erforderlich. Dazu nachfolgend ein paar Erläuterungen.

Planung

Das Bauvorhaben Errichtung Einfamilienhaus beginnt zunächst mit der Planung und dem Bauantragsverfahren.

Amtlicher Lageplan

Zunächst wird der Amtliche Lageplan zur Planung Ihres Vorhabens erstellt. Der Amtliche Lageplan visualisiert den kompletten örtlichen Bestand Ihres Baugrundstücks. Dargestellt sind unter anderem die örtliche Erschließung, Höhen im amtlichen Bezugssystem der Höhe, die Grundstücksgrenzen, Bebauung (auch der Nachbargrundstücke), Abstandsflächen, Bäume, Böschungen etc.. Sollte Ihr Baugrundstück im Bereich eines Bebauungsplans liegen werden die Festsetzungen des B-Plans in den Amtlichen Lageplan übernommen. Der Amtliche Lageplan geht Ihnen als .pdf-Datei und auf Papier zu. Auf Basis dieses Plans legen Sie zusammen mit Ihrem Planer die Anordnung (Lage und Höhe) der geplanten baulichen Anlagen, Stellplätze, Terrassen etc. auf Ihrem Grundstück fest. Ihr Planer sendet mir dann die fertigen Projektunterlagen zu. Ich trage das in den Amtlichen Lageplan ein. Ergebnis ist der Amtliche Lageplan zum Bauantrag als Teil der bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichenden Bauantragsunterlagen (gemäß §3 BauVorlV).

Absteckung

Zu Baubeginn erfolgt die Absteckung gemäß §72 BrbBO (Übertragung der geplanten baulichen Anlagen in die Örtlichkeit zu Baubeginn). Zuerst erfolgt in der Regel eine Grobabsteckung für die Erdarbeiten und dann zu Baubeginn die Feinabsteckung. Hier werden die Gebäudeachsen dann auf Schnurgerüste abgesteckt und die Baufirma beginnt mit dem Hausbau.

Gebäudeeinmessung

Wenn der Rohbau steht erfolgt die Gebäudeeinmessung gemäß §23 BrbVermG und §72 BrbBO. Als Ergebnis bekommen Sie die Einmessbescheinigung (Teil der bei der Bauaufsichtsbehörde für die Bauabnahme einzureichenden Unterlagen) und das Gebäude wird in den amtlichen Datenbestand übernommen und in der Liegenschaftskarte dargestellt.

Da jedes Bauvorhaben individuell ist und andere Anforderungen hat ist die umfassende Beratung selbstverständlich.